Controlling

Für jedes Insolvenzverfahren gibt es ein besonderes Verfahrenscontrolling. Es dient dazu, in Ergänzung zur Verfahrensabwicklung auf der Basis definierter Prozesse folgende unbedingt erforderlichen Perspektiven sicherzustellen:
 

  • Zeitliche Planung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte
  • Controlling im engeren Sinn
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchhaltung