Bei jedem Insolvenzverfahren wird ein individuelles Überwachungssystem festgelegt, in dem u.a. eine Klassifizierung der Verfahren erfolgt. Das Überwachungssystem legt fest, welche Daten und Kennzahlen für die Überwachung dieses Insolvenzverfahrens zugrundegelegt werden. Bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine laufende Überwachung in regelmäßigen Statusbesprechungen.