Die vom VID entwickelten und verbindlich erklärten allgemeinen und besonderen Berufspflichten eines Insolvenzverwalters werden ausdrücklich anerkannt. Sie wahren und fördern einen hohen Qualitätsstandard der Insolvenzabwicklung. Die Kanzleileitung verpflichtet sich, die dort niedergelegten Berufsgrundsätze stets ausnahmslos zu beachten.
Der Insolvenzverwalter ist eine von den Gläubigern und Schuldnern unabhängige Person. Er hat daher alles zu vermeiden, was berechtigte Zweifel an seiner Unabhängigkeit hervorrufen könnte.