Unsere Ziele

Bei der Bearbeitung verfolgen wir folgende Qualitätsziele:
 

  1. Um die Ordnungsfunktion der Insolvenzordnung zu erfüllen, streben wir eine Eröffnungsquote von 50 % an.
  2. Wir versuchen, eine Befriedigungsquote für die nichtnachrangigen Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 10 % zu erreichen.
  3. Die durchschnittlichen Verwaltungs- und Verwertungskosten sollen höchstens 60 % der vergütungsrechtlichen Teilungsmasse gemäß Schlussrechnung betragen.
  4. Wir fokussieren folgende Verfahrensdauer für Verfahren:
    • IK-Verfahren: 9 Monate
    • IN-Verfahren natürliche Personen
      ohne Betriebsfortführung: 24 Monate
    • IN-Verfahren juristische Personen,
      Handelsgesellschaften etc.: 36 Monate
    • IN Verfahren natürliche Personen
      mit Betriebsfortführung: 36 Monate
  5. Befriedigungsquote der absonderungsberechtigten
    Gläubiger ca. 25 %
  6. Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen: 70 %.