
Bei der Bearbeitung verfolgen wir folgende Qualitätsziele:
- Um die Ordnungsfunktion der Insolvenzordnung zu erfüllen, streben wir eine Eröffnungsquote von 50 % an.
- Wir versuchen, eine Befriedigungsquote für die nichtnachrangigen Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 10 % zu erreichen.
- Die durchschnittlichen Verwaltungs- und Verwertungskosten sollen höchstens 60 % der vergütungsrechtlichen Teilungsmasse gemäß Schlussrechnung betragen.
- Wir fokussieren folgende Verfahrensdauer für Verfahren:
- IK-Verfahren: 9 Monate
- IN-Verfahren natürliche Personen
ohne Betriebsfortführung: 24 Monate - IN-Verfahren juristische Personen,
Handelsgesellschaften etc.: 36 Monate - IN Verfahren natürliche Personen
mit Betriebsfortführung: 36 Monate
- Befriedigungsquote der absonderungsberechtigten
Gläubiger ca. 25 % - Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen: 70 %.