Aufgrund rechtlicher und wirtschaftlicher Gegebenheiten ist es notwendig, die Verfahren anhand eines vorgegebenen Zeitplans zu bearbeiten, soweit dies durch die Kanzlei steuerbar ist.
Die Kanzlei verwendet hierzu eine im Qualitätsmanagementsystem integrierte Gesamtverfahrens-Checkliste, die nach Bearbeitungsfortschritt abgehakt wird. Darüber hinaus ist das genaue Vorgehen in allen Prozessen, wie Insolvenztabelle, Debitorenmanagement, Insolvenzanfechtung, Insolvenzplan und Verwertung, im QMS detailliert geregelt.